Entwurf zur Prüfung und Anpassung durch Lehrkräfte und Schulen. Frei nutzbar für Elternabende und Unterricht (CC BY-NC-SA 4.0).
Gemeinsam anschauen, nicht heimlich laden
SCHAU HIN! rät, Apps und Spiele gemeinsam anzuschauen und das Gerät gemeinsam einzurichten. Diese Karte hilft, die wichtigsten Punkte in zehn Minuten zu klären.
Die fünf Fragen
- Ab wann ist die App erlaubt? Das Mindestalter steht in den Nutzungsbedingungen, bei Spielen zusätzlich die USK-Kennzeichnung. Die USK bewertet den Inhalt, nicht den Chat.
- Wer kann meinem Kind schreiben? Gibt es einen Chat mit Fremden? Lässt er sich auf „nur Freunde“ stellen?
- Was kostet es wirklich? Spielwährung, Lootboxen (kostenpflichtige Überraschungspakete in Spielen), Abos, Testphasen. Käufe genehmigungspflichtig stellen.
- Wer sieht, was mein Kind teilt? Konto auf privat, Standort aus, Profilbild ohne Schule und Verein.
- Hat die App einen Endlos-Feed (Beitragsstrom ohne Ende)? Wenn ja: Autoplay (automatisches Abspielen) aus, App-Limit setzen, oder die App nur auf einem Gerät nutzen, das zu Hause bleibt.
Unsere Entscheidung
- Die App ist okay, eingerichtet am
- Erst in Monaten wieder fragen
- Lieber eine Alternative:
Quellen: SCHAU HIN!, schau-hin.info; klicksafe, „Tipps für Eltern von Kindern ab 10 Jahren“ (2025); medien-kindersicher.de für Anleitungen zu Geräten und Apps.