Häufige Fragen
Die Fragen, die auf Elternabenden am häufigsten kommen, kurz beantwortet. Wenn Sie nur eine einzige Sache brauchen, steht sie vermutlich hier.
Mein Kind chattet stundenlang mit einer KI. Was tun?
Beginnen Sie mit einem ruhigen Gespräch, ohne das Gerät wegzunehmen. Fragen Sie, was es dort tut und warum. Intensive Nutzung deutet meist auf ein Bedürfnis nach Verbindung hin. Vereinbaren Sie Grenzen gemeinsam; selbst mitgesetzte Grenzen werden besser eingehalten. Bei sehr starker Nutzung oder Rückzug aus Freundschaften: Beratungsstelle einbeziehen. Warum Kinder mit KI reden
Wie viel Bildschirmzeit ist eigentlich normal?
Als Orientierung: bis 30 Minuten täglich mit vier bis fünf Jahren, bis eine Stunde mit sechs bis neun, ab zehn ein Wochenbudget nach der Faustformel „eine Stunde pro Lebensjahr in der Woche“. Wichtiger als die Zahl ist, ob Schlaf, Bewegung, Freundschaften und Schule stabil bleiben. Richtwerte und die vier Säulen
Mein Kind hat mehrere hundert Euro im Spiel ausgegeben. Ist das Geld weg?
Nicht unbedingt. Verträge von Kindern zwischen 7 und 17 Jahren sind ohne Zustimmung der Eltern schwebend unwirksam; Sie können die Genehmigung verweigern und Rückerstattung verlangen. Nur was vollständig aus dem Taschengeld bezahlt wurde, bleibt in der Regel wirksam. Vorgehen und Musterbrief
Mein Kind hat ein Bild weitergeleitet. Wie schlimm ist das?
Ernst, aber beherrschbar. Bei Aufnahmen Minderjähriger kann schon das Weiterleiten strafbar sein. Unter 14 ist ein Kind strafunmündig, ab 14 gilt das Jugendstrafrecht mit Erziehungsmaßregeln statt Strafen. Jetzt wichtig: Weiterverbreitung stoppen, nichts löschen, was zur Aufklärung gebraucht wird, Verantwortung übernehmen lassen, Schule einbeziehen, bei ernsten Fällen anwaltlichen Rat holen. Und dem Kind sagen, dass es Sie deswegen nicht verliert. Wenn das eigene Kind austeilt
Können Betrüger wirklich die Stimme meines Kindes klonen?
Ja. Schon rund drei Sekunden öffentlich auffindbares Audio genügen für eine überzeugende Kopie. Der beste Schutz ist ein Familien-Codewort, dazu die Regel: auflegen und unter der bekannten Nummer zurückrufen. Stimmenklone und Betrug
Soll ich heimlich den Verlauf meines Kindes lesen?
Heimliches Mitlesen zerstört genau das Vertrauen, auf das Sie im Ernstfall angewiesen sind. Besser: gemeinsam anschauen, aus echtem Interesse. Bei begründetem Verdacht auf eine konkrete Gefahr kann ein genauerer Blick gerechtfertigt sein; danach aber das Gespräch suchen und offenlegen, was Sie getan haben und warum. Sätze, die ein Gespräch öffnen
Mein Kind sagt, „alle“ haben diese App. Was tun?
Der soziale Druck ist real; in diesem Alter wirkt ein Verbot wie ein Ausschluss. Statt sofortigem Nein: gemeinsam anschauen, Regeln besprechen, mit Schutzeinstellungen erlauben. Ein Verbot ohne Gespräch fördert vor allem Heimlichkeit und Zweitkonten. Hilfreich ist, sich mit anderen Eltern der Klasse abzustimmen. Die Apps im Überblick
Wie erkenne ich, ob mein Kind KI für Hausaufgaben nutzt?
KI-Texte klingen glatter und abstrakter als die eigene Sprache, und die Qualität springt plötzlich. Der einfachste Test ist eine Bitte, kein Verhör: „Erklär mir das mal mit deinen eigenen Worten.“ Sinnvoll ist eine gemeinsame Regel statt eines Verbots: erklären und prüfen ja, schreiben nein. KI bei den Hausaufgaben
Was ist eine „Streak“, und warum ist sie ein Thema?
Eine Streak entsteht, wenn zwei Personen täglich Nachrichten austauschen, und wird als Zahl mit Flammensymbol angezeigt. Je länger sie läuft, desto größer der Druck, sie nicht abreißen zu lassen, auch ohne Lust. Ein Gespräch über genau diesen Druck wirkt oft entlastend: Es ist die Mechanik, die zieht, nicht das Kind, das nicht anders kann. Wie Feeds gebaut sind
Ab welchem Alter sind soziale Netzwerke und KI-Apps erlaubt?
Die meisten Plattformen nennen 13 Jahre, auch WhatsApp, das sein EU-Mindestalter 2018 auf 16 angehoben und 2024 wieder auf 13 gesenkt hat. Bei Character.AI (App für KI-Begleiter) sind offene Chats seit Ende 2025 erst ab 18 möglich. Geprüft wird das nicht. Datenschutzrechtlich können Kinder in Deutschland erst ab 16 wirksam selbst einwilligen (Art. 8 DSGVO). Entscheidender als das Alter ist, ob Sie wissen, was Ihr Kind nutzt.
Darf ich Fotos meines Kindes ins Netz stellen?
Nur mit Einwilligung, und die geben Sie stellvertretend, solange das Kind zu jung ist. Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen, mit zunehmendem Alter zählt die Meinung des Kindes. Kinder können später verlangen, dass Bilder entfernt werden. Faustregeln
Muss ich mich um Radikalisierung sorgen, wenn mein Kind seltsame Videos schaut?
Kontakt mit solchen Inhalten ist verbreitet, tatsächliche Radikalisierung selten. Beunruhigend wird es, wenn Feindbilder in die Alltagssprache wandern und Widerspruch keine Rolle mehr spielt. Dann hilft kein Frontalzusammenstoß, sondern das dahinterliegende Gefühl anzusprechen. Beratung für Angehörige
Ihre Frage ist nicht dabei? Die Beratungsstellen in Krefeld beantworten auch einzelne Fragen, kostenlos und ohne dass etwas passiert sein muss.