Kostenfallen und Werbung

Kostenlose Apps finanzieren sich über Aufmerksamkeit und Käufe. Der Verkauf wirkt dabei immer seltener wie Werbung und immer öfter wie Unterhaltung, Freundschaft oder Gespräch.

Einordnung

Ein Thema, das viele Familien tatsächlich trifft, meist ohne böse Absicht des Kindes. In-App-Käufe setzten in Deutschland 2022 rund 2,8 Milliarden Euro um.

Spielwährungen und Lootboxen

Robux, V-Bucks oder Kristalle verschleiern, was etwas in Euro kostet. Kleine Beträge summieren sich; die Verbraucherzentrale dokumentiert Fälle mit mehreren tausend Euro. Lootboxen (kostenpflichtige Überraschungspakete in Spielen) sind kostenpflichtige Überraschungspakete mit Zufallsinhalt und nutzen dieselben Mechanismen wie Glücksspiel. 75 % der befragten Spielenden sagen, sie verleiteten zu wiederholten Ausgaben; unter den 16- bis 29-Jährigen, die Geld für Zusatzinhalte ausgeben, hat fast jede oder jeder Fünfte (19 %) Lootboxen gekauft. In Belgien sind sie verboten, in Deutschland erlaubt und fließen lediglich in die USK-Kennzeichnung ein. Die Verbraucherzentralen fordern ein Verbot für Minderjährige.

Typische Fallen sind Testphasen, die in ein Abo übergehen, Abrechnung über die Mobilfunkrechnung, Countdown-Angebote und Battle-Pass-Mechaniken, die tägliches Spielen belohnen.

Influencer und Shops

Eine qualitative Studie im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (2021, 32 befragte Kinder) hat 43 Werbeformen identifiziert, mit denen Influencer (Werbegesichter in sozialen Medien) Kinder ansprechen, darunter Rabattcodes, Gewinnspiele und zeitlich begrenzte Angebote. Erst ab etwa zehn Jahren durchschauen Kinder diese Strategien; gegen eine vermeintlich befreundete Person wehren sie sich auch dann schlecht. Über TikTok Shop, seit 31. März 2025 in Deutschland, lässt sich direkt aus Videos und Livestreams (Live-Übertragungen) einkaufen; die Branche nennt das „Shoppertainment“ (Einkaufen als Unterhaltung).

Werbung im Chatbot

ChatGPT zeigt seit Ende August 2026 auch in Deutschland Werbung in der Gratisversion, gekennzeichnet als „Sponsored“ und direkt unter den Antworten. Personalisierte Werbung ist im EWR zunächst deaktiviert. Das Gegenüber, dem Jugendliche abends Persönliches erzählen, ist damit zugleich Werbefläche. Bei vielen KI-Diensten ist die werbefreie Variante inzwischen das Bezahlprodukt.

Handeln: Drei Einstellungen schützen vor unerwarteten Rechnungen.

Kein Zahlungsmittel im Kinderkonto, stattdessen Guthabenkarten. Käufe genehmigungspflichtig über Familienfreigabe oder Family Link (Elternfunktion von Google). Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter, kostenlos. Dazu ein vereinbartes Monatsbudget. Wurde bereits abgebucht, ist das Geld oft nicht verloren: Rückforderung mit Musterbrief.

Zwei Gesprächsanlässe: Preise gemeinsam in Taschengeld umrechnen, und bei einem Video fragen: Was soll ich nach dem Willen dieser Person tun? klicksafe rät außerdem, für Spiele eine eigene E-Mail-Adresse anzulegen und vor Abos und Kostenfallen zu warnen.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, EVZ, Verbraucherzentrale zu In-Game-Käufen, KJM-Studie, TikTok Shop, OpenAI/t3n 2026, klicksafe 2025, § 5a UWG, Medienstaatsvertrag