Entwurf zur Prüfung und Anpassung durch Lehrkräfte und Schulen. Frei nutzbar für Elternabende und Unterricht (CC BY-NC-SA 4.0).
Dieser Leitfaden ersetzt nicht das Krisenkonzept Ihrer Schule und keine Rechtsberatung. Stimmen Sie ihn mit Schulleitung und Schulsozialarbeit ab und ergänzen Sie Ihre schulinternen Zuständigkeiten.
Grundsätze
- Das betroffene Kind steht im Mittelpunkt. Erster Satz: „Das ist nicht dein Fehler, und du bist damit nicht allein.“
- Kinder, die mitgemacht haben, sind meistens Kinder, die dazugehören wollten. Den Vorgang trotzdem nicht verharmlosen.
- Scham ist der größte Risikofaktor, auf beiden Seiten.
Die ersten Stunden
- Zuhören und sichern. Was ist passiert, seit wann, wer ist beteiligt? Das betroffene Kind nicht allein lassen.
- Schulleitung informieren und Schulsozialarbeit einbeziehen.
- Bei intimen Aufnahmen Minderjähriger: Die Aufnahmen nicht ansehen, nicht weiterleiten, nicht selbst kopieren oder auf Dienstgeräten speichern. Auch Lehrkräfte können sich durch Besitz und Weitergabe strafbar machen (§§ 184b, 184c StGB). Die Polizei einschalten; es handelt sich um Offizialdelikte.
- Beweise: Bei Beleidigung oder Mobbing ohne intime Aufnahmen Bildschirmfotos mit Namen, Datum und Uhrzeit sichern lassen, etwa durch die Eltern.
- Eltern informieren, die des betroffenen Kindes zuerst.
- Weiterverbreitung stoppen. Beteiligte auffordern, Inhalte nicht weiterzuleiten. Löschen erst nach Absprache mit der Polizei.
In den folgenden Tagen
- Gespräche mit den beteiligten Kindern, getrennt, mit Schulsozialarbeit.
- Klassenverband einbeziehen, ohne das betroffene Kind bloßzustellen. Klassenchat-Regeln neu vereinbaren.
- Ordnungsmaßnahmen richten sich nach dem Schulgesetz NRW. Unter 14 Jahren sind Kinder strafunmündig; zivilrechtliche Ansprüche bleiben möglich.
- Löschung betreiben: Hinweise an jugendschutz.net; der Dienst „Take It Down“ (Dienst zum Sperren von Nacktbildern Minderjähriger) des NCMEC (US-Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) sperrt Aufnahmen Minderjähriger plattformübergreifend, ohne dass das Bild hochgeladen wird.
- Nachsorge: Das betroffene Kind nach einigen Tagen erneut ansprechen.
Ansprechstellen in Krefeld
| Stelle | Telefon | Wofür |
|---|---|---|
| Polizei Krefeld, Kriminalprävention/Opferschutz | 02151 6344902 | Anzeige, Opferschutz, Prävention |
| Fachstelle Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt (Stadt) | 02151 86462616 | sexualisierte Gewalt, auch digital |
| Psychologischer Dienst, Team Schulberatung | 02151 3632670 | Beratung für Schulen und Familien |
| Kommunale Schulsozialarbeit | 02151 863006 | Schulsozialarbeit an Krefelder Schulen |
| Team Kindeswohl | 02151 864545 | akute Gefährdung, sonst über 110 |
| Kinderschutzbund Krefeld | 02151 961920 | Beratung, Prävention |
Notruf bei akuter Gefahr: 110. Stand der Angaben: Oktober 2026, Quelle: krefeld.de.
Zuständigkeiten an unserer Schule
| Aufgabe | Name | Erreichbar |
|---|---|---|
| Schulleitung | ||
| Schulsozialarbeit | ||
| Beratungslehrkraft | ||
| Ansprechperson Medien |