Leitfaden: Cybermobbing und Bilder in der Klasse

Was in den ersten Stunden zu tun ist, wenn Mobbing, Bloßstellung oder intime Aufnahmen in der Klasse kursieren. Mit Krefelder Ansprechstellen.

Entwurf zur Prüfung und Anpassung durch Lehrkräfte und Schulen. Frei nutzbar für Elternabende und Unterricht (CC BY-NC-SA 4.0).

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Dieser Leitfaden ersetzt nicht das Krisenkonzept Ihrer Schule und keine Rechtsberatung. Stimmen Sie ihn mit Schulleitung und Schulsozialarbeit ab und ergänzen Sie Ihre schulinternen Zuständigkeiten.

Grundsätze

  • Das betroffene Kind steht im Mittelpunkt. Erster Satz: „Das ist nicht dein Fehler, und du bist damit nicht allein.“
  • Kinder, die mitgemacht haben, sind meistens Kinder, die dazugehören wollten. Den Vorgang trotzdem nicht verharmlosen.
  • Scham ist der größte Risikofaktor, auf beiden Seiten.

Die ersten Stunden

  1. Zuhören und sichern. Was ist passiert, seit wann, wer ist beteiligt? Das betroffene Kind nicht allein lassen.
  2. Schulleitung informieren und Schulsozialarbeit einbeziehen.
  3. Bei intimen Aufnahmen Minderjähriger: Die Aufnahmen nicht ansehen, nicht weiterleiten, nicht selbst kopieren oder auf Dienstgeräten speichern. Auch Lehrkräfte können sich durch Besitz und Weitergabe strafbar machen (§§ 184b, 184c StGB). Die Polizei einschalten; es handelt sich um Offizialdelikte.
  4. Beweise: Bei Beleidigung oder Mobbing ohne intime Aufnahmen Bildschirmfotos mit Namen, Datum und Uhrzeit sichern lassen, etwa durch die Eltern.
  5. Eltern informieren, die des betroffenen Kindes zuerst.
  6. Weiterverbreitung stoppen. Beteiligte auffordern, Inhalte nicht weiterzuleiten. Löschen erst nach Absprache mit der Polizei.

In den folgenden Tagen

  • Gespräche mit den beteiligten Kindern, getrennt, mit Schulsozialarbeit.
  • Klassenverband einbeziehen, ohne das betroffene Kind bloßzustellen. Klassenchat-Regeln neu vereinbaren.
  • Ordnungsmaßnahmen richten sich nach dem Schulgesetz NRW. Unter 14 Jahren sind Kinder strafunmündig; zivilrechtliche Ansprüche bleiben möglich.
  • Löschung betreiben: Hinweise an jugendschutz.net; der Dienst „Take It Down“ (Dienst zum Sperren von Nacktbildern Minderjähriger) des NCMEC (US-Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) sperrt Aufnahmen Minderjähriger plattformübergreifend, ohne dass das Bild hochgeladen wird.
  • Nachsorge: Das betroffene Kind nach einigen Tagen erneut ansprechen.

Ansprechstellen in Krefeld

StelleTelefonWofür
Polizei Krefeld, Kriminalprävention/Opferschutz02151 6344902Anzeige, Opferschutz, Prävention
Fachstelle Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt (Stadt)02151 86462616sexualisierte Gewalt, auch digital
Psychologischer Dienst, Team Schulberatung02151 3632670Beratung für Schulen und Familien
Kommunale Schulsozialarbeit02151 863006Schulsozialarbeit an Krefelder Schulen
Team Kindeswohl02151 864545akute Gefährdung, sonst über 110
Kinderschutzbund Krefeld02151 961920Beratung, Prävention

Notruf bei akuter Gefahr: 110. Stand der Angaben: Oktober 2026, Quelle: krefeld.de.

Zuständigkeiten an unserer Schule

AufgabeNameErreichbar
Schulleitung
Schulsozialarbeit
Beratungslehrkraft
Ansprechperson Medien